Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeiner Mietvertrag zwischen Phönix-Verleih – Vermietung & Service– Inhaber: Adam Krupnik – Binnefeldstr. 31 – 47495 Rheinberg – im folgenden Leihgeber genannt – und den Kunden/Rechnungsempfänger – im folgenden Leihnehmer genannt – wird nachstehender Leihvertrag geschlossen.

§ 1 Überlassung und Verwendung
Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer das/die Leihobjekt/e leihweise zur sachgemäßen Nutzung zur Verfügung. Die vom Leihgeber zur Verfügung gestellten Leihobjekte sind einwandfrei und voll funktionsfähig. Das Leihobjekt wird vor Übergabe gesichtet, um z.B. mögliche Kratzer, Beulen usw. zu dokumentieren. Die unsachgemäße Nutzung der Leihobjekte erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Schäden jeglicher Art, die vom Leihnehmer verursacht werden, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und werden wie folgt in Rechnung gestellt.

An dem/den Leihobjekt/en darf/dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden, anderenfalls wird der Neuanschaffungspreis des/der Leihobjekt/e zuzüglich Aufwand der Neu- bzw. Wiederbeschaffung (z.B. Fahrtkosten, usw.), somit der Gesamtwert für eine Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Das/Die Leihobjekt/e darf/dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.

§ 2 Leihzeit
2.1 Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des/der Leihobjekte/s durch den Leihgeber und endet (in der Rechnung als „Verleih
Zeitraum“ deklariert) mit dem Wiedereintreffen des/der Leihobjekte/s an einem vom Leihgeber bestimmten Aufbewahrungsort.

2.2 Wird/werden das/die Leihobjekt/e nicht zu dem unter § 2 Abs. 2.1 genannten Zeitpunkt an den Leihgeber zurückgegeben,
kann dem Leihnehmer vom Leihgeber der Neuanschaffungspreis des/der Leihobjekt/e zuzüglich Aufwand der Neu- bzw.
Wiederbeschaffung (z.B. Fahrtkosten), somit der Gesamtwert des Leihobjekts in Rechnung gestellt werden. Für verspätete
Rückgaben werden pro angefangen Tag 10,00 € berechnet. Sollte eine Rückgabe so verspätet getätigt werden, dass eine
Stornierung des nachfolgenden Kunden/ des Nachmieters erfolgen muss, so trägt der Leihnehmer/Kunde die Kosten des
Nachmieters im vollen Umfang.

2.3 Die Abholung und Wiedergabe der Leihobjekte wird nach Reservierung auf der Homepage/Shop und telefonischer Absprache
getätigt und ist verbindlich. Fälle höherer Gewalt und Betriebsstörungen berechtigen uns als Leihgeber die Lieferverpflichtung
ganz oder teilweise aufzuheben oder zu verschieben. Schadenersatzansprüche des Leihnehmers sind ausgeschlossen.
Eventuelle Wartezeiten bei der Abholung bzw. Montage müssen akzeptiert werden, sind in der Regel ausgeschlossen.
Vereinbarte Abhol- und Rückgabetermine und Uhrzeiten sind vom Kunden einzuhalten bzw. Verspätungen rechtzeitig
anzugeben, damit es nicht zu Mehraufwand kommt bzw. zur Behinderung anderer Kundenabwicklungen. Anderenfalls werden
Wartezeiten mit einem Stundensatz von 40 € berechnet.

2.4 Die Leihobjekte sind im tadellosen Zustand, wie bei der Abholung zurückzugeben.
Schäden die durch den Leihnehmer entstanden sind, werden dem Leihnehmer berechnet. Ersatzteile werden in voller Höhe
berechnet und Reparaturinstandsetzungen, sonstige Aufwendungen für die Nachbesserung oder Besorgungsaufwand,
werden mit einem Stundensatz von 40 € berechnet. (ggf. greift §1 ff. und §2.2 ff.)

§ 3 Leihgebühr/Kaution
3.1 Für den Verleih der/des genannten Leihobjekte/s (Artikel zum Verleih) erhebt der Leihgeber für die Dauer der Leihzeit den in
der Rechnung angegebenen Gesamtbetrag in EUR bei Abholung in bar bzw. bei Lieferung im Voraus per Überweisung.
3.2 Ein/Eine Pfandgeld/Kaution bar in Euro kann auf ausgewählte Leihobjekte eingenommen werden. Diese erhält der
Leihnehmer bei der Rückgabe der Leihobjekte wieder zurück gezahlt, sollte das Leihobjekt unbeschädigt sein.
3.3 Die Vorlage eines gültigen Personalausweises ist notwendig, anderenfalls behalten wir uns vor eine Kaution zu nehmen.

§ 4 Sorgfaltspflicht und Haftung bei Schäden
4.1 Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem/den Leihobjekt/en. Sollte das/die Leihobjekt/e
durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstanden Schaden. Dies gilt
auch für den Fall, dass das/die Leihobjekt/e verloren geht/gehen. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden
Diebstahlschutz zu sorgen.
4.2 Jede Beschädigung oder Verlust des/der Leihobjekte/s ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.
4.3 Wird/werden das/die Leihobjekt/e zerstört bzw. beschädigt, wird dem Leihnehmer vom Leihgeber der Neuanschaffungspreis
des/der Leihobjekt/e zuzüglich Aufwand der Neu- bzw. Wiederbeschaffung (z.B. Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. (lt. § 2
Abs. 2.2) des/der Leihobjekte/s in Rechnung gestellt werden.
4.4 Zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Herstellervorgabe von maximal 130 km/h darf nicht überschritten werden. Dies gilt für
Leihobjekte, die am KFZ befestigt werden müssen: z. B. Dachbox, Fahrraddachträger und Grundträger für
die Dachmontage sowie Fahrradheckträger für die Anhängerkupplung, Der Leihnehmer wird aufgeklärt, dass sich durch die
Montage der Leihobjekte am KFZ das Fahrverhalten ändert.
4.5 Der Leihnehmer handelt in eigener Verantwortung und prüft innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bzw. Bestimmungen zur
Führung eines KFZ sowie die zur Verfügung gestellten Leihobjekte vor Abfahrt (z. B. das zusätzliche Nummernschild und die
Beleuchtung des Fahrradheckträgers für die Anhängerkupplung). Auch die Fahrzeughöhe bei einer montierten Dachbox am
KFZ ist vom Leihnehmer im Straßenverkehr (z.B. in Parkhäusern/Unterführungen) zu beachten und einzuhalten. Für aus
Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Leihnehmer.
4.6 Bei Leihobjekten, die vom Leihgeber bzw. in der Mietdauer vom Leihnehmer (z. B. am KFZ) montiert bzw. demontiert
werden, wird der Leihnehmer entsprechend über die Bedienung der Leihobjekte informiert. Der Leihnehmer wird zur
regelmäßigen Prüfung der Befestigungsteile aufgefordert und verpflichtet. Auch das Höchstgewicht der Beladung der
Leihobjekte ist vom Leihgeber zu beachten und darf nicht überschritten werden.

§ 5 Rücktritt
Der Leihgeber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das/Die Leihobjekt/e ist/sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, an den Leihgeber zurück zu geben.

§ 6 Stornierung und Kosten
6.1 Nach Erhalt der Reservierungs-/Auftragsbestätigung kann jeder Auftrag wieder storniert werden. Eine Stornierung erfolgt
immer zwingend in schriftlicher Form unter Vermerk der Bestellnummer. Bei einer Stornierung werden die nachfolgenden
prozentualen Beträge einer Reservierung in Rechnung gestellt und sind vom Leihnehmer zu tragen.
– bis 15 Tage vor Mietbeginn = 50 % der Gesamtsumme
– bis 10 Tage vor Mietbeginn = 75 % der Gesamtsumme
– bis 5 Tage vor Mietbeginn = 100 % der Gesamtsumme
6.2 Sollten für einen Auftrag Teile (z.B. zur Dachboxmontage) bzw. vom Leihnehmer beauftragtes Zubehör bestellt werden, kann
der Leihgeber bei einer Stornierung dem Leihnehmer diese Kosten im vollen Umfang in Rechnung stellen.
6.3 Sollte bereits ein Verwaltung- bzw. Beratungsaufwand angefallen sein, wird bei einer Stornierung ein Aufwand von 30 %, mindestens jedoch 40 € fällig.

§ 7 Widerruf bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
7.1 Jeder Leihnehmer hat ordnungsgemäß das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Hierzu wird das folgende Widerrufsformular unter https://www.phoenix-verleih.de/widerrufsbelehrung/ zur
Verfügung gestellt.
7.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist zu erfolgen hat. Mit Reservierung bzw.
Bestellung des Leihobjekts und Bestätigung des Leihgebers über die Annahme der Dienstleistung verzichtet der Leihnehmer
auf sein vierzehn tägiges Widerrufsrecht. Der Leihnehmer trägt im Falle einer Absage die lt. § 6 geltenden Stornogebühren
bzw. Kosten.

§ 8 Zusätzliche Vereinbarungen
8.1 Vom Leihnehmer dem Leihgeber zur Verfügung gestellte Fotos bzw. vom Leihgeber selbst erstellte Fotos dürfen für
Werbezwecke genutzt werden. Hierbei werden natürlich Kennzeichen bzw. Personen entsprechend unkenntlich gemacht.
Der Leihnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
8.2 Mündliche Nebenabsprachen sind nur gültig, falls diese schriftlich ausgesprochen werden.

§ 9 Schlussbestimmung
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Leihgebers (Ort der Leihobjekt-Übergabe). Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten. D – 47495 Rheinberg